ALLGEMEINBEDINGUNGEN
1. VOR DER ANKUNFT
- JAGD : Einzahlung für die Jagd – 30 Tage vor der Veranstaltung, Bezahlung für die Trophäen und Abrechnung findet am letzten Jagdtag, vor Ort, nach Anfertigung des Protokolls statt.
- FORMALITÄTEN: für eine Auslandsreise brauchen Sie den Reisepass oder Personalausweis, dazu benötigen Sie den Europäischen Feuerwaffenpass, Jagdgenehmigung sowie ein durch das Büro AND ausgestelltes Voucher.
2. WICHTIG VOR DER JAGD IN POLEN
- Kenntnis der Jagdweise: Sie jagen einzeln oder gemeinschaftlich mit polnischen Jägern, die für die Jagd Verantwortung tragen; man soll sich mit dem polnischen Jagdrecht vertraut machen und es beachten; die Sicherheitsregeln werden eingehend vor der Jagd besprochen.
- Unterzeichnung des Jagdprotokolls: zum Abschluss der Jagd wird ein zweisprachiges Protokoll durch den Dolmetscher-Führer, einen ausländischen Jäger und einen polnischen Jäger erstellt und unterzeichnet. Es enthält eine Liste der Trophäen und anderer erbrachten Leistungen.
3. SONSTIGES
- Schicken Sie uns bitte Kopien der Jagderlaubnisse samt der aktuellen Eintragung für die gegebene Jagdzeit – damit in Polen jeglichen Formalitäten Genüge getan wird.
- Währen des ganzen Aufenthalts ist der ausländische Jäger haftpflichtversichert; die Versicherung deckt die Kosten der den Dritten und ihren Gütern während der Jagd zugefügten Schäden.
Das Büro AND bereitet Ihren Aufenthalt vor und sorgt für dessen richtigen Verlauf. Es wählt das Jagdrevier, das Hotel und das Transportmittel in Polen. Es sichert auch einen Dolmetscher-Führer, Haftpflichtversicherung und erledigt alle mit Ihren Aufenthalt in Polen verbundenen Formalitäten.